Heroin wird reguläres Medikament – Strafrechtliche Repression ist kontraproduktiv

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Pressemitteilung vom 28.05.2009

Der Schildower Kreis, ein Gremium von Wissenschaftlern und Praktikern aus dem Drogenbereich, macht die Strafverfolgung für das Elend der Heroinkonsumenten verantwortlich.

Der Bundestag wird voraussichtlich am 28. Mai dem Gesetzentwurf einer vparteiübergreifenden Abgeordnetengruppe zustimmen: die „diamorphingestützte Substitutionsbehandlung“, sprich: Heroin als Medikament für Heroinabhängige, wird ins Regelsystem der gesundheitlichen Versorgung überführt. Dies geschieht dann allerdings unter engen, im Betäubungsmittelgesetz geregelten Erlaubnisvoraussetzungen, was eine sinnvolle medizinische Nutzung von Heroin in einem breiteren Rahmen weiterhin blockieren wird.

Grundlage ist der erfolgreiche Abschluss des „Modellversuchs zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger“. Schwerstkranke Opiatabhängige, die bislang wegen der durch die Illegalität der Droge bedingten, extrem destruktiven Schwarzmarktbedingungen verwahrlosten oder starben, können jetzt sachgerecht therapiert und resozialisiert werden.

Erheblich reduzieren sich dadurch auch die sozialen Belastungen durch Drogen- und Beschaffungskriminalität. Noch muss allerdings die Aufnahme der Behandlung ins Budget der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt werden.

Finanziert werden müssen auch die begleitende psychosoziale Betreuung sowie Eingliederungshilfen und Hilfen zur Arbeit.

Die in sieben Großstädten mit über tausend Opiatabhängigen durchgeführte „Heroinstudie“ bestätigte, was in Großbritannien, der Schweiz und in Holland schon seit langem humane und konstruktive Praxis ist: Die Abgabe von Heroin bewirkt eine Verbesserung des Gesundheitszustandes, einen starken Rückgang der Kriminalität und soziale Integration.

Diese Ergebnisse beweisen einmal mehr die Kontraproduktivität der strafrechtlichen Drogenrepression: nicht der Heroinkonsum, sondern die Prohibition, die einen unkontrollierbaren Schwarzmarkt hervorgebracht hat, schafft erst die schwer wiegenden Probleme, welche zu bekämpfen sie angetreten ist. Nur verwaltungsrechtliche Regulierungen im Sinne des Gesundheits-, Jugend- und Verbraucherschutzes können problematischen Drogenkonsum mindern.

Der Schildower Kreis ist ein Netzwerk von Experten aus Wissenschaft und Praxis. Wir wollen auf die schädlichen Folgen der Drogenprohibition aufmerksam machen und legale Alternativen zur repressiven Drogenpolitik aufzeigen.

Im Schildower Kreis sind folgende Fachleute vernetzt:
Prof. Dr. habil Gundula Barsch, Prof. Dr. jur., Dipl.-Psych. Lorenz Böllinger, Prof. Dr. Horst Bossong, Dr. Bernd Dollinger, Prof. Dr. Johannes Feest, Andreas Heimler, Prof. Dr. Henner Hess, Prof. Dr. Manfred Kappeler, Michael Kleim, Dr. Axel Klein, Dr. Nicole Krumdiek, Prof. Dr. jur. Cornelius Nestler, Dr. Bettina Paul, Dr. Helmut Pollähne, Prof. Dr. jur. Stephan Quensel, Dirk Schäffer, Prof. Dr. Sebastian Scheerer, Prof. Dr. Henning Schmidt-Semisch, Dr. Wolfgang Schneider, Prof. Dr. Heino Stöver, Dr. Rainer Ullmann, Dipl. FinW. Georg Wurth

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