Mörderische Nüchternheit – Prohibition und Menschenrechte

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  1. Internationaler akzept-Kongress Berlin 2016

Michael Kleim, Gera  Schildower Kreis

Adonis Villia lebte in einem Slum in Manila. Seine Familie ernährte er als Kleindealer. Als Duterte Präsident wird, ahnt der die Gefahr. Er folgt der Aufforderung der Behörden und stellt sich der Polizei. Doch die Knäste sind heillos überfüllt. Er wird wieder weggeschickt mit der festen Zusage, dass ihm nichts geschehen werde.

Seine Frau beschreibt die Nacht, in der er ermordet wurde: „Es waren sechs maskierte Männer auf Motorrädern. Sie haben unsere Tür eingeschlagen und Adonis rausgeschleppt. Er hat um sein Leben gefleht. Aber die haben ihn abgeknallt, von hinten, mit drei Schüssen. Jetzt habe ich nichts mehr; keinen Mann, keinen Job, kein Haus. Nur drei Kinder, die ihren Vater vermissen. Und der liegt im Leichenschauhaus, weil ich kein Geld für seine Beerdigung habe.“

Die betroffenen Familien sind isoliert. Verwandte, Nachbarn, Freunde lassen sie in Stich; oft aus Angst, selbst ins Visier der Killer zu geraten. Die Killer, so ein Menschenrechtsanwalt, zerstören jedes Mal mehr wie nur ein Leben. 

(Quelle: TAZ !5349433/)

 

  1. Die Spitze des Eisberges

Artikel 11 [Unschuldsvermutung]

  1. Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

Seit in den Philippinen Präsident Duterte die Macht übernommen hat, ist in diesem Land der Drogenkrieg eskaliert. Bereits in seiner Zeit als Bürgermeister von Davaos ermordeten Todeskommandos über 1000 Menschen, die als Drogengebraucher oder Dealer denunziert wurde. Duterte hatte bereits vor Amtsantritt die Atmosphäre mit gezielten Gewaltappellen angeheizt: „Wenn du weiter etwas mit Drogen zu tun hast, bringe ich dich um“[1]. Er rief zur Lynchjustiz an Drogengebraucher und –händlern auf, versprach Straffreiheit und setzte sogar Kopfprämien aus. Laut dem Guardian äußerte er sich mit den Worten, dass Leute, die einen Junkie kennen, losgehen und diesen töten sollen.[2]

Seit etwa drei Monaten ist die Anzahl der extralegalen Hinrichtungen – also gezielten Morde im Auftrag des Staates – sprunghaft angestiegen. Schätzungen bewegen sich zwischen über tausend bis dreitautausendfünfhundert Opfer. Die Täter können sich darauf verlassen, vor Strafverfolgung gesichert zu sein. Nach Angaben von Menschenrechtsanwälten arbeiten die Killerkommandos eng mit der örtlichen Polizei zusammen. Gleichzeitig sind die Gefängnisse extrem überfüllt. Dort herrschen unwürdige und unmenschliche Bedingungen. Nach Angaben der Bild-Zeitung werden inhaftierte Drogenhäftlinge gezwungen, Särge für die Opfer des Drogenkrieges zu bauen.

Erschreckend sind auch zahlreiche Kommentare in den deutschen sozialen Medien, die von Verständnis bis hin zu ausdrücklicher Befürwortung des staatlichen Tötungsprogrammes reichen.

„Das übliche Moralapostel Gerede erspare mir lieber. Soweit ich weiß ist er erst Böse seit er dem Obama seine Meinung gesagt hat. Er führt einen Kampf gegen die Drogendealer, da fällt es mir sehr schwer Empathie zu entwickeln, auch wenn es uns die Lügenmedien gerade wieder vorschreiben wollen.“

 

Die Idee der Prohibition ist ein prägnanter Link hin zu autoritären, antidemokratischen Denkweisen. Diesen Link finden wir nicht allein im rechtsextremen oder rechtspopulistischen Bereich; er ist leider auch im bürgerlichen, liberalen und linken Lager auszumachen. Der im Jahr 2012 ausgestrahlte Tatort „Dinge, die noch zu tun sind“ zeigt eine Drogenfahnderin, die in Selbstjustiz Personen ermordet, die mit „legal highs“ gehandelt haben. Dieser Tatort erscheint wie eine moralische Rechtfertigung extralegaler Hinrichtungen. Sogar die Badische Zeitung muss feststellen: „Im jüngsten Berliner Tatort „Dinge, die noch zu tun sind“ (ARD) ist eine Vertreterin des Rechtsstaats zur kaltblütigen Mörderin geworden. Schlimmer kann es nicht kommen.“[3]

Der staatliche Anti-Drogen-Terror in den Philippinen kommt wie ein Dejá vu daher: bereits 2003 hatte ein anderer autoritärer Präsident setzte auf ein gezieltes Töten von Konsumenten und Dealern.

„Allein zwischen Anfang Februar und Ende April 2003 kamen bei dem vom damaligen Premier Thaksin Shinawatra initiierten „Krieg gegen die Drogen“ mehr als 2500 Menschen ums Leben. Dabei wurden aber auch viele Unschuldige getötet. Kritiker sprachen von außergerichtlichen Hinrichtungen durch die Polizei…Menschenrechtler waren von Anfang an alarmiert. Äußerungen wie die des damaligen Innenministers, Drogendealer würden künftig „spurlos verschwinden“ hätten der polizeilichen Willkür Tür und Tor geöffnet“[4]. Amnesty International kritisierte die allgemeine Straflosigkeit, bei der die Behörden noch nicht einmal Ermittlungen in den Fällen der extralegalen Exekutionen einleiteten und musste feststellen: „Verwandte oder Bekannte von denen, die ermordet wurden, haben oft zu sehr Angst um ihr eigenes Leben, um eine Untersuchung bei den Behörden zu beantragen.“[5]

 

Artikel 3 [Leben, Freiheit und Sicherheit]

Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

„Gefangene wurden entsprechenden Berichten zufolge vom 23. bis 25. Oktober in den Gefängnissen verschiedener Städte Irans gehängt, Am Sonntag wurden zwei Kurden in Salmas wegen Drogendelikten hingerichtet, Am Dienstag waren es fünf Gefangene in Karaj, die wegen Drogendelikten gehängt wurden. Bereits am 18. Oktober sollen in Karaj vierzehn Häftlinge ebenfalls wegen Drogendelikten hingerichtet worden sein. Gemessen an der Einwohnerzahl vollstreckt Iran weltweit die meisten Todesurteile, rund 70% davon für mit Drogen in Zusammenhang stehende Straftaten.[6]

Die Anwendung der Todesstrafe wird international nicht im Rahmen der Menschenrechtskonvention geächtet. Aber der europäische Wertekanon legt deutlich Wert darauf, auf eine generelle Abschaffung der Todesstrafe hinzuwirken. Der Vollzug von Exekutionen im Rahmen der Drogenbekämpfung wird dabei von der EU auch deshalb kritisiert, da Drogenschmuggel und –handel nicht zu den Verbrechen zählen, die als besonders gravierend eingestuft werden. Die EU hat klar Stellung gegen die unmittelbar drohende Hinrichtung mehrerer Ausländer in Indonesien bezogen.[7] Auf der anderen Seite steht diese Meldung: „Bereits in der Vergangenheit wurde kritisiert, dass europäische Staaten mit Geldern ein Anti-Drogen-Programm über das UN Office on Drugs and Crime (UNODC) unterstützen. Ziel des Programms sei sicher, dass eine größere Zahl von Straftätern wegen der Drogendelikte verhaftet und verurteilt würden, das UNODC stelle aber nicht sicher, dass seine finanzielle Unterstützung nicht zu einer erhöhten Zahl von Hinrichtungen führe.“[8] Die UN, eigentlich für die Wahrung der Menschenrechte zuständig, drückt notorisch beide Augen zu, wenn Rechte von Menschen missachtet werden, die mit illegalisierten Drogenstrukturen verbunden sind. Die Tagesschau meldete 2012:„Die UNO würdigt den Kampf des Iran gegen den Drogenschmuggel. Das Land, so Yuri Fedotov, Chef der UN-Drogenbehörde UNODC, sei unverzichtbar bei der Sicherstellung von Drogen. Der Iran ist eines der wichtigsten Transitländer. Jede Tonne Rauschgift, die dort vernichtet oder konsumiert wird, landet nicht in Europa oder Amerika.“[9] Der Weltreport des UNODC 2016 geht auf die Problematik der Todesstrafe für Drogendelikte gar nicht erst ein, obwohl gerade im Iran die Anzahl entsprechender Hinrichtungen deutlich angestiegen ist. Maya Foya von der englischen Menschenrechtsorganisation Reprieve kritisiert scharf die Einseitigkeit des Berichts und sieht die Ursache dafür in der Tatsache, dass die Vereinten Nationen Gelder für Drogenhilfsprogramme zur Verfügung stellen.“[10]

Wie bereits festgestellt: im Iran gab es in diesem Jahr eine weitere Steigerung der Hinrichtungszahlen. In regelrechten Massenexekutionen wurden zunehmend Menschen staatlich getötet, weil sie mit Drogen zu tun hatten. Auch in China, ein Land das offizielle Angaben über verhängte Todesstrafen und deren Vollstreckung verweigert, ist von einer hohen Anzahl an Hinrichtungen in Zusammenhang mit der sog. Drogenbekämpfung auszugehen. Weitere Staaten, die im Namen der Nüchternheit töten, sind: Saudi-Arabien, Vietnam, Indonesien, Singapur, Malaysia. Auch in Ländern wie Ägypten, Katar, Vereinigte Arabische Emirate, Guatemala und Kuba ist gesetzlich die Möglichkeit zur Todesstrafe bei Drogenvergehen vorgesehen.[11]

Haftbedingungen für Drogengefangene bewegen sich in vielen Ländern deutlich unter der Schwelle, die einem menschenwürdigen Umgang entsprechen würden.

„Dicht an dicht gedrängt liegen sie auf dem Boden, auf spärlichen Decken zusammengepfercht auf dem nackten Beton. Um zu schlafen, müssen sie sich abwechseln, 160 bis 200 von ihnen in einer Zelle, die für 20 ausgelegt ist. Die Häftlinge des Quezon-City-Gefängnisses in der philippinischen Hauptstadt Manila leben in der Hölle auf Erden.“[12]

 „Human Rights Watch“ dokumentierte mehrfach systematische Menschenrechtsverletzungen in sog. Drogenzentren in den Ländern Kambodscha, Vietnam, Laos und China.[13] Es handelt bei diesen Zentren weniger um Therapieeinrichtungen. Es sind vielmehr Straf- und Arbeitslager, in denen Menschen ausgebeutet und psychisch gebrochen werden. So lauten die markanten Sätze in den Dokumentationen:

„Unerwünschte Personen“ in Drogenzentren verhaftet und misshandelt/ Folter und Zwangsarbeit in Drogen-Gefängnissen

 / Rehabilitationszentren für Drogenabhängige verhindern Therapie und erlauben Zwangsarbeit / Anti-Drogen-Gesetz bedeutet Fortführung von Menschenrechtsverletzungen

Die Forderungen der Menschenrechtsorganisation lauten:

„Alle in Drogenhaftzentren Inhaftierten freilassen und die Zentren schließen. Beamte sollen für willkürliche Inhaftierung, Folter und Zwangsarbeit zur Rechenschaft gezogen werden

USA, Vereinte Nationen und andere Geber sollen die Finanzierung dieser Zentren stoppen.“

Weitere Stichpunkte, die nur die Spitze des Eisberges markieren, sind:

  • Zunehmende Militarisierung der sog. Drogenbekämpfung
  • Grassierende Korruption im Schatten der Drogenwirtschaft
  • Destabilisierung demokratischer Gesellschaften, Stärkung von autoritären und diktatorischen Strukturen
  • Einsatz von Drogengesetzen zur Repression gegenüber der politischen und kulturellen Opposition
  • Folter, Willkür, extreme Strafen
  1. Und Europa?

 Artikel 5 [Verbot der Folter …]

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

 Die global verankerten, systematischen Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der sog. Drogenbekämpfung sind keine „Fehlleistungen“ einzelner Staaten, sondern konsequenter Bestandteil des Systems „Prohibition“. Wer auf Repression, Kriminalisierung, den Einsatz von Sonderfahndern, Sondergesetzen und Ausgrenzung setzt, wird Menschenrechtsverletzungen zwangsläufig ernten. Solang Europa die Prohibition politisch, ideologisch und juristisch unterstützt, ist es für diese Menschenrechtsverletzungen mit verantwortlich.

Auch Europa kommt durch die sog. Drogenbekämpfung ins Fahrwasser von Menschenrechtsverletzungen und antidemokratischen Tendenzen.

„Mitten in einem belebten Hinterhof, vor spielenden Kindern eröffnet ein Polizeibeamter das Feuer auf einen Flüchtenden, der mit Marihuana handeln soll. Die Polizeikugel trifft den unbewaffneten Mann ins Genick, er ist sofort tot. Alles ganz legal, sagt die bayerische Justiz, ein „tragischer Unglücksfall“. Sie stellt das Ermittlungsverfahren gegen den Todesschützen ein.“[14] Die Mutter schreibt an den Polizisten, der ihren Sohn erschossen hatte: „Es ist nicht nur deine Schuld. Es ist auch die Schuld der deutschen Politik. Von unseren angeblichen Volksvertretern, die Marihuana nicht legalisiert haben. Die zugelassen haben, dass mein Sohn alleine aufgrund eines Verdachtes erschossen wurde. Wegen Marihuana.“[15]

Weitere Stichworte:

  • 2012 forderten Lokalpolitiker in Marseille den Einsatz von Militär gegen Dealerbanden[16]
  • Überzogene Polizeieinsätze wurden u.a. in Leipzig, Berlin, Hamburg und Eisenach in den letzten Jahren verzeichnet[17]
  • Polizeigewalt und Rassismus in Zusammenhang mit Drogenfahndungen, hier einige Schlagzeilen:

Wien –  Zivilpolizei prügeln Afroamerikaner krankenhausreif, weil sie ihn mit einem Dealer verwechselt hatten,[18]

München – entwürdigende Drogenkontrollen komplett ausziehen, demütigende Körperkontrollen, Verweigerung einen Anwalt anzurufen. „Richterin und Staatsanwältin waren schockiert über das Verhalten der Polizeibeamten“, Ein Beamter habe ausgesagt, diese Art der Kontrolle sei üblich: „Das machen wir immer so.“[19]

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt die Verurteilung eines deutschen Drogenhändlers und spricht ihm 8000 Euro Entschädigung zu. Hintergrund ist der Einsatz verdeckter Ermittler, der nach Einschätzung des Gerichts gegen die Menschenrechte verstößt.[20]

„Sie fesselten mich mit Plastikbändern an den Armen und Beinen…

Ich schreie, dass ich kein Dealer bin und ob sie mich umbringen wollen. Ich habe Todesangst. Einer der beiden Polizisten drückt mit aller Gewalt meine Beine auf die Liege, der andere schlägt mir mit der Faust in den Magen…“  – so beschreibt ein 15 Jähriger gegenüber dem Bremer Anti-Rassismus-Büro den Einsatz von Brechmitteln.

Der Nigerianer Achidi John stirbt 2001 in Hamburg, nachdem ihm ein Brechmittel verabreicht wurde. Vier Jahre später kommt Laye-alama Conde aus Sierra Leone bei dem Einsatz von Brechmittel ums Leben. Im Juli 2006 bezeichnet der Europäische Gerichtshof in Straßburg den Brechmitteleinsatz als „inhumane und erniedrigende Behandlung“.

Deutlich gesagt: in unserem demokratischen Land sind im Namen der Nüchternheit mindestens zwei Menschen an Folter gestorben.

Artikel 12 [Schutz des Privatlebens und der Familie …]

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel …werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen derartige Eingriffe oder Anschläge.

Und eine weitere Meldung:

„Die Zahl der Überwachungen im Internet ist zwischen 2014 und 2015 um ein Drittel gestiegen. Insgesamt nahm die Zahl der Überwachungsanordnungen bundesweit stark zu. In fast der Hälfte der Fälle ging es um Betäubungsmittel.“[21] Bei den Telefonüberwachungen sieht es ähnlich aus.

  3.Gesundheit

 Artikel 25 [Recht auf Kleidung, Nahrung, Wohnung … und Kinderschutz ]

Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden, einschließlich Nahrung, Wohnung, ärztlicher Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen Fürsorge, gewährleistet

 Die Prohibition schafft einen Drogenschwarzmarkt, bei dem Qualitätskontrolle und Jugendschutz nicht durchsetzbar sind. Die Behauptung, die staatliche Drogenpolitik sei gerade auf Gesundheitsbewahrung ausgerichtet, wird täglich durch die Realität widerlegt.

 Mit der Weigerung, Programme für Drug Checking zuzulassen und Drogengebrauchsräume flächendeckend einzurichten, werden konkrete und effektive Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge blockiert.

 Bürokratische Hürden für die Substitutions- oder Diamorphinbehandlung, die nur stark eingeschränkte Zulassung für Hanf als Medizin, mangelhafte Schmerztherapie aufgrund ideologischer Scheuklappen und Verbote zur medizinischen bzw. psychotherapeutischen Nutzung weiterer psychoaktiver Substanzen schränken die ärztliche Therapiefreiheit ein und verweigert Patienten notwendige Hilfe.

 4.Glaubensfreiheit

 Artikel 18 [Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit …]

Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit,… seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden.

 Santo Daime, União do Vegetal und der Barquinha sind drei Religionsgemeinschaften, die Ayahuasca rituell gebrauchen. In Deutschland und zahlreichen anderen Ländern ist Nutzung des psychoaktiven Amazonastrankes verboten. Dabei gibt es weitere religiöse Gemeinschaften, die durch die Prohibition verbotene Substanzen im Rahmen ihrer Spiritualität einsetzen.

Neben schamanischen Riten gehören u.a. Richtungen der Vedischen Religion (Hinduismus), die Rastafari und der Bwiti-Kult dazu. Die Nutzung oftmals traditioneller Pflanzen geschieht sinnvoll und sicher in einem rituellen Rahmen. Die Prohibition steht hier der Glaubensfreiheit entgegen. Der “American Indian Religious Freedom Act” in den USA(1978) erlässt deshalb Sonderrechte für indigene Kulturen, der eine traditionelle Nutzung z.B: für Peyote und San Pedro straffrei ermöglicht.

  1. Propaganda

 Artikel 19 [Recht auf Meinungsfreiheit]

Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; diese Recht umfaßt die Freiheit, … Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

 Prävention als sozialpädagogisches Handeln soll der Aufklärung über Gesundheitsrisiken und dem Einüben vorbeugenden Verhaltens dienen.

Präventive Arbeit ist nur dann erfolgversprechend, wenn sie gemeinsam mit der Zielgruppe erfolgt und einen Dialog auf Augenhöhe möglich macht.

Ein wesentlicher Teil dessen, was sich in den letzten Jahrzehnten Prävention nannte, war eher dem Bereich „Propaganda“ zuzurechnen. Drogengebraucher wurden abgewertet, ausgegrenzt und die Kriminalisierung von Drogengebrauch wurde mittels „Prävention“ gerechtfertigt. Verbunden mit dem Prinzip Prohibition ist ein System legitimierender Propaganda.

Dagegen wurde die Verbreitung wertvoller Information zu einem sichereren und schadensminimierenden Gebrauch mit der Begründung blockiert, dies würde dem staatlich verordneten Abstinenzgedanken zuwider laufen.

Dass sich heute Prävention durchaus auch an der Lebenswirklichkeit, den Notwendigkeiten und Bedürfnissen drogengebrauchender Menschen orientiert, geht letztlich vor allem auf Strukturen der Selbsthilfe zurück.

 6.Fazit

„Wenn Menschen allein aus dem einen Grund, weil sie sich für eine bestimmte psychoaktive Substanz entschieden haben, ausgegrenzt und kriminalisiert werden und wenn Menschen allein aus dem einen Grund, weil Drogengebrauch zu ihrer Lebenskultur dazugehört, künstlich erzeugten Gesundheitsrisiken ausgesetzt oder gar in den Tod getrieben werden, dann haben wir es mit einer Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu tun. Prohibition stellt eine Spielart gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit dar.

Das Drogenverbot verteidigt weder Gesundheits- noch Jugendschutz, sondern vertritt eine prinzipiell abwertende Ideologie gegenüber bestimmten, willkürlich festgelegten Formen des Drogengebrauchs. Ich möchte hier, in Entsprechung anderer gesellschaftlicher Phänomene, von Drogenphobie sprechen.

 Systematische Menschenrechtsverletzungen und eine Destabilisierung der Demokratie sind wesentliche Folge einer Politik der Prohibition. Aus diesem Grund stellt die Frage nach der Überwindung der Prohibition keinen Nebenaspekt der Politik dar, sondern berührt wesentliche, existentielle Aspekte unserer Gesellschaft. Deshalb ist die Forderung nach Drogenfreiheit eine existentielle Forderung unserer Zeit. Drogenfreiheit verstehe ich dabei im Bedeutungssinn analog zur Religionsfreiheit; das bedeutet, dass der Staat nicht zu entscheiden hat, ob und welche Drogen seine Bürger*innen nutzen. Die Menschen müssen als mündige Bürger-innen diese Entscheidung selbst fällen dürfen. Die Dauerrepression des Staates in Richtung selektiver Abstinenz muss durch ein System geregelter, kontrollierter Abgabe unter Maßgabe von Jugend- und Konsumentenschutz ersetzt werden.“[22]

  1. strukturelle Defizite der Legalisierungsbewegung
  • zu geringe Zusammenarbeit mit klassischen Menschenrechtsorganisationen (Human right watch, AI, caritas international)
  • zu geringe Wahrnehmung bestehender Menschenrechtsansätze für die Prohibitionskritik
  • kaum Solidarität mit Opfern der Prohibition
  • mangelhafter Druck auf gesellschaftliche Strukturen (Parteien, Gewerkschaften, Kirchen)
  • Defizite in der Öffentlichkeitsarbeit, um die Problematik „Menschenrechte und Drogenpolitik“ zu thematisieren

[1] http://www.t-online.de/nachrichten/ausland/id_78032128/philippinen-kuenftiger-praesident-duterte-ruft-zurtoetung-von-drogendealern-auf.html

[2] http://www.spiegel.de/panorama/justiz/philippinen-zahl-der-ermordeten-drogendealer-steigt-rasant-a-1105796.html

[3] http://www.badische-zeitung.de/computer-medien-1/rueckschau-dinge-die-lieber-nicht-getan-waeren–65824138.html

[4] http://www.dw.com/de/sp%C3%A4te-t%C3%A4tersuche-nach-dem-drogenkrieg-in-thailand/a-2251368

[5] Bericht Amnesty International „Thailand“ 2003

[6] http://deathpenaltynews.blogspot.de/2016/10/iran-14-executed-on-drug-charges-at.html

[7] http://www.dtoday.de/startseite/nachrichten_artikel,-Indonesien-bereitet-Hinrichtung-mehrerer-Auslaender-vor-_arid,418200.html

[8] http://deathpenaltynews.blogspot.de/2015/07/european-states-continue-to-fund-drug.html

[9] http://www.tagesschau.de/ausland/iran1750.htm

[10] http://www.ekklesia.co.uk/node/23207

[11] http://www.focus.de/politik/ausland/malediven-aegypten-sri-lanka-thailand-usa-japan-vorsicht-todesstrafe-in-diesen-laendern-muessen-sie-gut-auf-sich-aufpassen_id_4651500.html

[12] http://www.spiegel.de/panorama/justiz/philippinen-3800-gefangene-in-einem-gefaengnis-fuer-800-a-1105660.html

[13] http://www.hrw.org/de/news/2013/12/08/kambodscha-unerwuenschte-personen-drogenzentren-verhaftet-und-misshandelt

http://www.hrw.org/de/news/2010/01/07/china-rehabilitationszentren-f-r-drogenabh-ngige-verhindern-therapie-und-erlauben-zw

http://www.hrw.org/de/news/2011/09/07/vietnam-folter-und-zwangsarbeit-drogen-gef-ngnissen

http://www.hrw.org/de/news/2011/10/12/laos-drogenkonsumenten-und-unerw-nschte-personen-inhaftiert-und-misshandelt

[14] http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-03-03-2016/die-geldquellen-des-is2.html

[15] http://www.huffingtonpost.de/lilia-borchardt/marihuana-einsatz-burghausen_b_12455766.html?1476293906

[16] http://www.taz.de/!5083844/

[17] http://www.tlz.de/web/zgt/suche/detail/-/specific/Buerger-registrieren-Straftat-Polizei-informiert-erst-auf-Nachfrage-244919621

Leipziger Volks Zeitung, 10.08.2011

http://www.mdr.de/sachsen/leipzig/drogenrazzia100.html

http://taz.de/Razzia-in-Hamburger-Hafenstrasse/!5319896/

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ba&dig=2012%2F11%2F24%2Fa0232&cHash=06f40e9eb1ab62178f6ab0f79e0398bf

[18] TAZ 26.02.2009

[19] http://www.sueddeutsche.de/muenchen/drogenkontrollen-der-muenchner-polizei-eine-nicht-uebliche-kontrolltiefe-1.1349840

[20] http://www.sueddeutsche.de/panorama/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-drogendealer-wird-fuer-haftstrafe-entschaedigt-1.2187807

[21] https://netzpolitik.org/2016/statistik-polizei-ueberwacht-weiterhin-vor-allem-wegen-drogen/

[22] Michael Kleim 3.9 „Drogenphobie, Drogenfreiheit und die kulturelle Seite des Phänomens“ in „3. Alternativen Drogen- und Suchtbericht“

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