Lorenz Böllinger: Die gesellschaftliche Drogenphobie

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Beitrag zum Symposium „Kontrolldiagnosen aktueller Drogenpolitik“ (09.05.2009)

1. Drogen – der mythische Feind

Der „Krieg gegen die Drogen“ eine neue Art von Weltkrieg, seit bald einem halben Jahrhundert geführt von den U.S.A. und vielen braven Alliierten, hält an. Trotz vieler aktueller „realer“ Kriege hält sich die probate Kriegsmetapher. Die vielfältigen Varianten instrumenteller Kriegstechnik sind mittlerweile derart Routine, dass man sie kaum noch bemerkt: Weitere Aufrüstung der Erntevernichtung in der 3. Welt – auch unter Obama, Hunderte Tote bei der Bandenbekämpfung z.B. in Mexiko, unmenschliche Strafen in Süd-Ost-Asien, auch bei uns 30-40 Prozent der Strafgefangenen direkt oder indirekt wegen Drogen im Knast, und und und … Daran ändern auch nichts zaghafte Versuche der politischen Gegenwehr in Lateinamerika oder eine gewisse Aufweichung der Militanz in Europa durch Zulassung von harm reduction als einer „4. Säule“ der Drogenpolitik.

Zugleich – und wie in einer anderen Welt – gibt es in den Wissenschaften und teil-weise auch bei den „Frontsoldaten“ dieses Krieges, der Polizei, inzwischen einen Gleichklang der Erkenntnis: Der Drogenkrieg, das ungeeignetste Mittel des Umgangs mit Drogenproblemen, ist gescheitert. Die Drogenpolitik ist zur wesentlichen Bedingung dessen geworden, was zu bekämpfen sie behauptet. Einzig Entkriminalisierung und drogenspezifische verwaltungsrechtliche Regulierungen auf der Grundlage eines Public Health Approach führen weiter. Insbesondere aus der Strafrechtswissenschaft Lager klingt es unisono: Die Kriminalisierung des Drogengebrauchs und deren Kollateralschäden verletzen Menschenrechte sowie Grundprinzipien des Strafrechts und der Verfassung – insbesondere: Freiheit, Gesundheitsschutz, Verhältnismäßigkeit und Rechtsstaat – ein Ende der Drogen-Prohibition ist überfällig.

Wie kommt es, so möchte ich hier erörtern, zu solchem Schisma zwischen „eigentlicher“ Rationalität und real irrationaler Praxis? Liegt es einfach nur daran, dass ein gewaltiger Apparat von Interessen und Routinen, dem Trägheitsprinzip folgend, sich jenseits der Steuerbarkeit verselbständigt hat? Meine These dazu: Es gibt tiefere Gründe dafür, dass die Masse der Wähler oder der Meinungsbefragten die herrschende Drogenpolitik nach wie vor befürwortet. Diese sind nur zu erfassen, wenn man untersucht, wie es zur „Herstellung“ des Drogenproblems einerseits und der je nach Perspektive unterschiedlichen Wahrnehmung der Drogen, ihrer Wirkungen und ihrer Konsumenten kommt.

2. Mechanismen der gesellschaftlichen Problemkonstruktion

Das „Drogenproblem“ ist ein in zweifacher Hinsicht gesellschaftlich konstruiertes. Zum Einen hat die empirisch ermittelbare Problemrealität in Wechselwirkung stehende gesellschaftliche und individuelle Bedingungen. Beides ist jedoch zum Anderen interaktiv und dialektisch verknüpft mit Konstruktionsprozessen gesellschaftlicher und individueller Wahrnehmung und Problemdefinition. Die aufgrund vielfältiger gesellschaftlicher Bedingungen, insbesondere ökonomischen Interessen und Machtverteilung, „hergestellte“ Problemdefinition hat ebenso Einfluss auf die „materielle Wirklichkeit“ wie die innerpsychische Realität der am Konstruktionsprozess beteiligten Menschen. Diese doppelte Vermittlung gilt es zu reflektieren. Sozialpsychologisch und psychoanalytisch fokussiere ich hier den Konstuktionsprozess hinsichtlich der nach wie vor politisch enorm erfolgreichen Problemdefinition, also gerade nicht die Frage, warum Menschen Drogen gebrauchen und gegebenenfalls von ihnen abhängig werden.

Eine anthropologische Konstante menschlichen Bedürfnisses nach positiv erlebbaren Affekt-Zuständen von Erregung, Erregungsdämpfung, Hochgefühl, Rausch, Extase usw. setze ich voraus. Der Umgang mit diesem Grundbedürfnis ist je nach Kulturen, Epoche und sozio-ökonomischen Strukturen spezifisch und unterschiedlich organisiert. Unter den verschiedenen Methoden der Erreichbarkeit solcher Zustände – Sexualität, Tanz, Meditation etc. – interessieren uns hier die entsprechenden, durch psychotrope Substanzen, also über das zentrale bzw. vegetative Nervensystem vermittelten Möglichkeiten.

Die individuelle Reaktion auf Drogen, Entstehung und Verlauf dessen was gesell-schaftlich als Abhängigkeit definiert wird, ist bedingt durch eine Wechselwirkung von Droge, Set und Setting. Auch darüber besteht Einigkeit. Damit rücken der situative und zeitliche sozio-genetische Aspekt, die Notwenigkeit einer soziologischen und psychosozialen Querschnitt- und Längsschnittanalyse des Kontextes ins Zentrum der Betrachtung.

In Wechselwirkung mit individueller Disposition, variieren der „Set“, also das subjektiv erwartete Ausmaß von Genuss und Gefahr jedweden Konsums psychotroper Substanz und, daraus resultierend, die Art des Verhaltens. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die „mitgebrachte“ innerpsychische Realität des Menschen. Das sind vielerlei sedimentierte Umwelterfahrungen, innere Vorstellungen, lebensgeschichtlich entstandene Repräsentationen der Umwelt und zwischenmenschlicher Beziehungen. Diese inneren Konzepte bedingen Phantasien, Wahrnehmungen, Bedeutungszuschreibungen, Wertungen, Entscheidungen, welche wiederum das Verhalten determinieren. Eine herausragende Rolle spielt dabei ein primäres, also durchaus biologisch vorgeformtes System der Angstabwehr und Sicherheitsregulation.

Auf dieser „Folie“ variieren die individuellen Wahrnehmungen, Bedeutungszuschreibungen und Phantasien betreffend die psychotrope Substanz in dialektischer Abhängigkeit vom „Setting“, nämlich der konkreten äußeren Drogenkonsumrealität, welche maßgeblich durch die gesellschaftliche Betrachtungsweise und Reaktion auf dieses Verhalten bestimmt wird. Zu untersuchen ist also der Konstruktionsprozess der gesellschaftlichen Wahrnehmung bzw. Definition des Drogenproblems und der darauf basierenden Reaktion.

Die Regulierung des Umgangs mit psychotropen Substanzen in der Entwicklung menschlicher Kulturen war zweifellos immer schon ein Mittel sozialer Integration und Kontrolle. Gerade angesichts der Beispiele der aktuellen Alkohol-Hype und des türkisch-deutschen Methanol-Todesdramas – übrigens ein typischer Kollateralschaden von absoluter oder relativer Alkohol-Prohibition! – stellt sich aber darüber hinaus gehend die Frage, warum die als illegal definierten Drogen gleichbleibend verteufelt sind, während mit legalen Drogen vergleichsweise rational umgegangen wird.

Trotz aller Aufklärung und Rationalität, trotz Pragmatismus und Kosten-Nutzen-Optimierung, trotz Humanismus und Menschenrechtsorientierung der modernen, sich zivilisiert verstehenden Gesellschaften weisen die Konzepte und Metaphern im Zusammenhang der illegalen Drogen mehr denn je den Charakter von Mythen auf. Sie erscheinen aufklärungsresistent.

Ich sehe in Politik, Justiz und teils auch in der Wissenschaft ein erhebliches Maß an Abwehr verfügbarer Wissensbestände, an Vermeidung sinnvoller alternativer Lösungsversuche. An der Oberfläche stellt sich diese Abwehr in einer Trias dar: Mystifizierung, also ein gleichsam offiziell verordnetes Denkverbot; Mythisierung: Die Präsentation überkommener Glaubens- und Deutungsschablonen als „eherne Wahrheit“; Moralisierung: Die Verortung dieser Inhalte in Kategorien von Gut und Böse bzw. – – moderner: – gesund und krank sowie deren selbstgerechter Sanktionierung mit allen Mitteln der Sozialkontrolle.

Sozialpsychologisch lässt sich deuten, dass dieser Dreiklang eine spezifische Herr-schaftstechnik konstituiert. Angeknüpft wird bei der Legitimation der Drogenkriminalisierung, wie uns Stephan Quensel zeigt, an den „guten Absichten“, an der Sorge um die von den Drogen Gefährdeten und Abhängigen. Evident erscheint, dass sich dahinter unbewusst die Sorge um das eigene Wohl versteckt, ebenso wie das Bedürfnis nach Akzeptanz und Zugehörigkeit qua Konformität und nach negativer Stigmatisierung des Fremden und Andersartigen. Es geht also auch dabei um die Abwehr von Angst und die Regulation von Sicherheitsgefühl.

Damit ist jedoch noch nicht erklärt, wie es zu der Differenzierung von illegalen Dro-gen und anderen psychotropen Substanzen (Alkohol, Medikamente) kommt. Auffällig ist bereits bei oberflächlicher Betrachtung, dass deren Kontrolle ein besonders hohes Maß an sozio-ökonomischer Herrschaftsfunktionalität ermöglicht. Mit einer immer weiter vorverlagerten technologischen Kontrolle auch der innersten und intimsten Welt des Bürgers, des Kernbereichs der Persönlichkeit wird offenbar versucht, eine dort lokalisierte Gefahr bereits im Keim zu erkennen und zu ersticken. Die entsprechenden Erosionserscheinungen der Strafprozessordnung, Abhören von Wohnräumen, von Art-, Anwalts- und Psychotherapeutenpraxen etc. sind anderweitig Gegenstand der Kritik. Ich konzentriere mich auf die Frage: Woher dieser spezifische Kontrollzwang? Meine These ist jedenfalls, dass hier sehr maßgeblich psycho-soziale Mechanismen und Dynamiken für die Herrschaftssicherung und Kontrolle ausgebeutet werden.

3. Die Abwehr gegen wissenschaftliche Aufklärung als kollektive Neurose

Zu fragen ist also, wie es in Gesellschaften, die sich dem „agnostischen Projekt der Moderne“ – Rationalität, Humanismus, ökonomische Effektivität und Effizienz, Pragmatismus – verschrieben haben, zu den beobachtbaren kontrafaktischen und destruktiven Denkverboten, Mystifizierungen, Mythisierungen und Moralisierungen kommt.

  • Warum führt das evidente Scheitern der Drogenpolitik immer nur zu einem „Mehr-von-Demselben“? und nicht zu einer Revision der Politik?
  • Warum werden die wissenschaftlichen Erkenntnisse von der Politik nicht wahrgenommen?
  • Warum werden die eklatanten Widersprüche im Umgang mit legalen und illegalen Drogen angesichts der sichtbaren Verelendung der Endkonsumenten nicht wenigstens unter grundrechtlichen und humanitären Aspekten problematisiert?

Nun sind viele soziale Prozesse auf der rein kognitiv-rationalen Ebene nicht erklär-bar, zu dieser Erkenntnis ist sogar die moderne Hirnforschung gekommen. Es bleibt, sie mit den Mitteln der Analyse unbewusster Prozesse in den beteiligten Individuen zu verstehen. Meine These hierzu: Die konkreten sozialen und normativen Phänomene lassen sich wie die Symptome der auf ungelösten inneren Konflikten beruhenden Individualneurose als Erscheinungsform einer zugrundeliegenden kollektiven Störung anzusehen. Von dort lässt sich mit Hilfe der psychoanalytischen Entwicklungs-, Struktur- und Sozialpsychologie auf die Genese derselben zurückzuschließen.

Beginnen wir mit einer Reflexion der Kriegs-Metapher: Wer ist eigentlich „der Feind“? Die Drogen? Ihre Hersteller? Ihre Gebraucher? Faktisch treffen die Strafrechts-Geschütze ja zumeist die Gebraucher mit der Folge, dass eine nicht so kleine Gruppe der Gesellschaft der Diskriminierung oder gar Verelendung preisgegeben wird. Ausgeübt wird die massive kollektive Gewalt nicht so sehr gegen die sogenannten Hintermänner, an die man nicht herankommt, sondern gegen die Endverbraucher und Dealer. Verteufelt werden vor allem letztere als die „Brunnenvergifter“ und „Verbreiter der Pest“.

Zwar sind es allemal Substanzen, die von Menschenhand höchst diesseitig zubereitet, erzeugt und genossen werden. Gleichwohl sind es doch eigentlich „Die Drogen“, die in wolkiger Suggestion als zu bekämpfende, jenseitige Feindesmacht gekennzeichnet werden, ein zur „Drogen-Pest“ und „Geißel der Menschheit“ stilisiertes Phantom. Also sind doch sie der eigentliche Kriegsgegner. Es ist zum einen in der kollektiven subjektiven Widerspiegelung der Politikinhalte eine dunkle, ominöse, schrankenlos sich ausdehnende und vernichtende böse Macht. Es ist zum anderen gesellschaftsöffentlich erlebbar als eine Art Partisanen-Macht, die sich unsichtbar ausbreitet, den Staat „von innen“ her vergiftet („Rauschgift“), die Gesellschaft aushöhlt und zerstört. Durch solche Zuschreibungen bekommen die Drogen zugleich aber – wie der „spirit“ des Alkohols – etwas sehr abstraktes, vergeistigtes, das gleichfalls an das Mythische der „Bösen Geister“ und Dämonen gemahnt. Im polaren Gegensatz zum „Guten Geist“, zum „lieben Gott“, sind sie des Teufels, Incubus, das Böse per se, von dem insbesondere die Drogenabhängigen besessen sind.

So signalisiert denn auch die heutige Drogen-Kriminalisierung: von bestimmten Drogen muss man absolut abstinent bleiben, jedwede Berührung mit diesem Bösen per se vermeiden. Bereits der „erste Schuss“ – der Feind schießt immer zuerst, wenn man sich nicht wappnet! – zieht Sucht und unwürdigen Tod in der Gosse oder auf der Bahnhofstoilette nach sich. Der selbstverschuldet Unmündige muss wie der „Geisteskranke“ davor geschützt werden, sich der teuflischen Besessenheit auszuliefern. Dem entsprecht das neuerdings sogar auf „Cannabis-Abhängigkeit“ ausgeweitete Konzept der Zwangstherapie: Teufelsaustreibung!

4. Die Haltbarkeit von Drogen-Tabu und Drogen-Moral

Die illegalen Drogen haben durch solche Stilisierung in der Phantasie der konformen Bürger mehr und mehr den Charakter eines apriorischen und absoluten Unwerts, von etwas naturgegeben Dämonischem erhalten. Dieses fraglos Böse ist nicht mehr weiter hinterfragbar oder begründbar, es ist ebenso unberührbar wie das fraglos Gute, das Göttliche, es ist ein Tabu geworden. Den Ansprüchen der aufgeklärten „Moderne“ entsprechend wird das Drogen-Tabu nicht als solches deklariert, sondern ins Unbewusste verdrängt. Im Sinne des neurotischen Abwehrmechanismen der Rationalisierung, Aggressionsverschiebung, Spaltung, Verleugnung und Projektion manifestiert es sich als „gesichertes Wissen“ über die gesundheitsschädigende Wirkung, als „sichere Überzeugung“, „eindeutige Meinung“, geladen mit einem Empfinden wie „Das weiß man einfach!“ Dementsprechend wird auch nicht hinterfragt. Es hat – bezogen auf das Individuum – durchaus den Charakter von Selbst-Gewissheit, von Weltanschauung, Glauben und „gutem Gewissen“. Bezogen auf die Mitglieder einer entsprechenden Gruppe oder Gesellschaft ist es eine sozialintegrierende Gruppenmoral. Es bilden sich, statt einen rationalen Diskurs zu führen, „Lager“ und „Fronten“ derart, dass Zweifler und Dissidenten in die Ecke von „Volksverführern“ gestellt werden, dass die inhumane Verelendungspolitik beibehalten werden kann, dass z.B. einander extrem widersprechende Krankheitsbegriffe im Straf- und Sozialrecht beibehalten werden können.

Im Fokus sind hier die psychischen Bedingungen der Akzeptanz solcher eigentlich jenseits von Vernunft und Recht anzusiedelnden Tabuisierung. Aus psychologischer Sicht geht es dabei um den Prozess der Mystifizierung, der Verinnerlichung von Moralnormen und der sie begründenden Mythen. Es geht also um die äußere Konstruktion des Norm-Sinns als Voraussetzung der bereitwilligen Verinnerlichung im Ich und Über-Ich bei der Masse der Wähler und Befragten.

Reine Zwangsmoralen lassen sich auf Dauer nicht durchsetzen, auch nicht in noch so manipulierten Mediendemokratie, weil es an der Ich-Integrierbarkeit der Inhalte fehlt und mit reiner Über-Ich-Angst nicht getan ist. Das belegen u.a. die Geschichte der Abtreibung und der Homophobie. Schädlichkeitsmythen sind auf die Dauer nicht wider alle Vernunft und wider besseres Wissen aufrechtzuerhalten. Zumindest kristallisieren sich dann in der Gesellschaft gegensätzliche Moralen und sie vertretende Strömungen und Kräfte, wie z.B. bei §§ 218 u. 175 StGB.

Es muss tiefer liegende Bereitschaften geben, stark verbreitete kollektiv-psychologische Dispositionen, welche verstehbar machen, dass bestimmte Moralen kontrafaktisch haltbarer sind als andere und dass ansonsten überwundenes Moral-strafrecht bei Drogen persistiert. Ich meine, es sind jene tabu-begründeten Moralen, welche gegen Aufklärung besonders resistent sind. Wir müssen also nach den individual- und sozialpsychologischen Bedingungen der Tabu-Bildung fragen.

Die Zeiten magisch-animistischen Denkens der Naturvölker, denen die Tabus zuzurechnen sind, sind vorbei, so schien es. Inzesttabu, Todestabu, Sexualtabu sind unter dem Einfluss der Aufklärung geschrumpft und zerbröckelt, erscheinen nur noch rudimentär. Wie konnte es dann – wenn meine These stimmt – mit Beginn der Drogenprohibition vor bald 90 Jahren zu einem derartigen Wiederaufleben von Tabus kommen? Warum sind Tabus offenbar in unterschiedlichem Maße resistent gegen Aufklärung?

Tabus sind per definitionem anti-aufklärerisch, eine Erscheinungsform des Nicht-Hinsehen-Wollens. Der Mensch unterliegt der Suggestion, dass das Tabu sich selbst rächt. Genau dies spielt sich in der öffentlichen, medialen und politischen Reaktion auf Drogen ab: die Suggestion, wenn man auch nur einmal mit Drogen oder dem Drogengebraucher in Berührung komme, sei man verloren. Und selbst erfahrene Drogengebraucher leidern gegebenenfalls unter dem mit der Tabu-Verletzung verbundenen inneren Konflikt.

Es ist also zunächst einmal eine scheinbare Zauberkraft, ein gefährliches und infektiöses magisches Potential, welches den illegalen Drogen immer schon zugeschrieben wurde. Die Angst vor den Drogen speist sich aus einer offenbar immer wiederzubelebenden archaischen „Furcht vor der Wirkung dämonischer Mächte“. Diese Furcht ist jetzt auf die Drogen verschoben. Diese Erscheinungsformen lassen sich mit der Berührungsangst bei Zwangsneurosen und Phobien in Zusammenhang bringen:

Abgesehen von der Selbsteinschränkung durch Verzicht – der geforderten Abstinenz – findet sich auch die magische Buß- und Reinigungsphantasie des Zwangskranken im Recht vergegenständlicht. Zum einen die verwirkte Strafe. Das würde den Wertungswiderspruch miterklären, dass ein Verhalten bestraft wird, welches in anderen Rechtsbereichen, z.B. sozialrechtlich, als Krankheit gilt. Zum anderen die stationäre Langzeittherapie, welche insbesondere in der verbreiteten behavioristischen Form erzwungener Abstinenz und psychischer Selbstentblößung an den Waschzwang, das häufigste Symptom der Zwangsneurose gemahnen.

Der entscheidende unbewusste Inhalt des Tabus ist, wenn man der Analogie zur Zwangskrankheit folgt, die Ambivalenz der Gefühlsregungen. Tabus sind (nach S. Freud) solche Zustände oder Verhaltensweisen, die unbewusst zutiefst, d.h. triebhaft erstrebt sind, die jedoch zwecks Vermeidung eines bedrohlichen Konflikts verdrängt und mit der fraglosen Vorgabe der Unberührbarkeit gegenbesetzt werden. Es muss eine unbewusste Phantasie des ungefähren Inhalts geben: ‚Wenn ich ein bestimmtes Verhalten ausübe, wozu ich nahezu unwiderstehlich getrieben werde, passiert etwas Katastrophales. Nicht nur die absolute Vermeidung, sondern Gegenbesetzung, hilfsweise aber Buße und Reinigung können mich retten.‘ Ambivalenz bezeichnet also den aus einem befürchteten äußeren Konflikt resultierenden inneren Konflikt, der durch Verdrängung, Verleugnung, Projektion, Gegenbesetzung, Abspaltung auf geeignete Adressaten (= Junkies) gelöst wird. Die Lösung ist jedoch nur scheinbar, denn die verdrängte Triebstrebung geht nicht unter, sondern kehrt, wenn auch in den verschiedensten Formen entstellt, verzerrt, ins Gegenteil verkehrt, auf andere Objekte verschoben, wieder.

Nun erleben wir viele gesellschaftlich vielleicht durchaus verpönte Strebungen, ohne dass deren Realisierung bewusst oder unbewusst als bedrohlich oder gar katastrophal in ihren Auswirkungen phantasiert wird. Es muss bestimmte Triebstrebungen geben, die wegen ihres spezifischen Inhalts verdrängt werden. Ich sehe da z.B. einen wesentlichen Unterschiede zwischen dem Streben nach Besitz und Macht über andere einerseits und demjenigen nach Sexualität, Verschmelzung und Hochgefühlen der völlig losgelösten Allmacht andererseits.

Der Neid auf den Besitz oder die Macht anderer beinhaltet die Bestrebung, dem an-deren etwas Wesentliches wegzunehmen, ihn zu übertrumpfen und gefügig zu machen. Die darin enthaltene Aggression wird zugleich projiziert und erzeugt Angst vor der entsprechenden Aggression von außen. Diese Angst bewegt sich aber auf der Ebene von Rivalität und Machtkampf, ist im psychoanalytischen Sinne ödipal. Sie ist deshalb nicht existentiell tiefgreifend und bedrohlich. Hinzu kommt, dass solche Strebungen in der individualisierten Konkurrenzgesellschaft kaum mehr tabuisiert sind, ihre Belohnungen und Risiken sind vielmehr kollektiv bewusst, positiv ideologisiert und nach Versicherungslogik „aktuarisch“ kalkuliert. Es herrscht zwar in der aktuellen Finanzkrise Wut auf die Banker, die den Mittelstand seiner Ersparnisse beraubt haben. Aber zugleich werden sie irgendwie auch bewundert!.

Meine These ist nun, dass schon seit Jahrtausenden von den sozialen Kontrollin-stanzen einschließlich der Religion und den je zeitgemäßen Medien bestimmte Wahrnehmungen, Bedeutungen und Definitionen hinsichtlich psychotroper Substanzen transportiert und in die Individuen hinein transferiert worden sind. Gerade in voraufklärerischen Zeiten eigneten sich diese Substanzen in besonderem Maße, ihnen magische, übermenschliche Kräfte zuzuschreiben. Die Wahrnehmung von Gefahren, die von andern Menschen ausgehen, war immer irgendwie durch Projektion und Einfühlung, also durch relativ realistische Wahrnehmungen begrenzt. Die von Gegenständen und Substanzen ausgehende Gefahr hingegen kann – ähnlich den unsichtbaren Göttern und Dämonen – als grenzenlos phantasiert werden. Der Zusammenhang mit psychotropen Substanzen war ein wesentlicher Grund für die Hexenverfolgung: psychologisch gesehen der Abwehrmechanismus der Angstabwehr durch Schuld- und Aggressionsverschiebung. Etwas von dieser überschießenden Machtzuschreibung an die Drogen scheint erhalten geblieben zu sein. Aber warum konnte sich diese Mythisierung halten? Der – gewiss auch Herrschaft sichernd aus-beutbaren! – Zuschreibung muss – im Sinne nicht nur konstruktivistischer, sondern auch essentialistischer Betrachtung – etwas zugrunde liegen, welches sich für solche Attribution eignet.

5. Unbewusste Verschmelzungsaffekte als Triebkräfte

Ich postuliere in diesem essentialistischen Sinne ein auf tiefster, unbewusster Ebene mit der Sexualität in ihrer innerpsychischen Bedeutung verknüpftes Potential. Die Zuschreibung beruht auf einem Amalgam oder einer Wechselwirkung: einerseits das jedem Menschen zugängliche Erleben der körperlichen Lust,; andererseits die damit einhergehenden Phantasien von Grenzenlosigkeit der Lust und Enthemmung. Unbewusst beinhalten diese Phantasien letztlich die Entgrenzung des Selbst in der Verschmelzung mit dem primären Objekt, der Mutter. Veranschaulicht ist diese unbewusste Bedeutung durch vielfältige Menschheitsmythen über die Rückkehr ins Paradies.

Zwar hat die Sexualmoral sich im 20. Jahrhundert grundlegend geändert. In der heutigen Modellierung der Sexualitäten, in der zunehmenden Entsublimierung, zeigt sich aber auch das entscheidende begrenzende, repressive Strukturelement der „neuen“ Sexualmoral: Sexualität wird im Maße der gesellschaftlichen Thematisierung konfektioniert, zum steuernden „Dispositiv der Macht“, wird paradoxer Weise selbst in den Dienst der Abwehr des unbewusst Erstrebten gestellt. Masturbation ist die erste rein lustorientierte, nicht von der Fortpflanzungsmoral (zu-)gedeckte sexuelle Praxis, die der Sexualmoral zum Opfer fällt. Später sind es immer wieder andere.

Die Drogen werden insofern vom – seinerseits aus dem Inzesttabu hervorgegange-nen – Sexualtabu erfasst, als sie – zumindest in der Wunschphantasie – mit Kontroll-verlust und Extase, mit grenzenloser Steigerung der Lust in Verbindung gebracht werden. Dem Moment des Orgasmus, den Sekunden der Extase wohnt – gleich der beglückenden, die Realität ausblendenden Drogenwirkung – die Sehnsucht nach Wiederholung, Steigerung, Auf-Dauer-Stellung inne, die Phantasie allmächtig und gottgleich über dieses Hochgefühl und ekstatische Potential verfügen zu können. Die ewige Suche nach dem absoluten Aphrodisiakum – mindestens ebenso intensiv betrieben wie die Suche nach der chemischen Synthese des Goldes – verweist auf diese Phantasiezusammenhänge ebenso wie Geheimkulte de Sade`scher Manier oder hochritualisierte Sexualkulturen wie die Liebes- und Ekstasekulte des Tantrismus, die im alten Indien mindestens seit dem 6. Jahrhundert bis zur Eroberung durch die Briten praktiziert wurden. Als Tatsache erscheint jedenfalls nach Erfahrungsberichten und psychoanalytischem Material, dass sexuelles Erleben zum einen jenseits der gesellschaftlich lizensierten Verhaltensmuster durchaus Ich-gerecht formbar und bis zu einem gewissen Grade steigerbar ist, ohne dass man dabei hinsichtlich Triebobjekt und Triebziel von Sexualpathologie sprechen könnte. Zum anderen können bestimmte Drogen insofern zu solchem Erleben beitragen und sind in vielen Kulturen insofern auch als Aphrodisiakum genutzt worden, als sie passager das Über-Ich entlasten und Lustpotentiale freisetzen.

Als Ur-Erleben, Ur-Phantasie und mithin undifferenzierter Ur-Quell der Triebkräfte postuliere ich im Sinne der modernen psychoanalytischen Entwicklungstheorie das Eins-Sein mit der Mutter als totales und maximales Lust-Gleichgewicht. Nach dem Ur-Trauma der Geburt als primärem Gewalt- und Angsterleben ist die Sehnsucht nach dem narzisstischen Primärzustand, nach dem „ozeanischen Gefühl“ der Wie-der-Verschmelzung mit der Mutter ewiger Regressionsfokus. Es gibt eine Ur-Ambivalenz der Mutter gegenüber: einerseits die paradiesische Erfahrung des Eins-Seins mit der versorgenden Lebensspenderin und die Hoffnung auf die Wiederkehr dieses Zustandes totaler Fusion; andererseits die Urerfahrung der mütterlichen „Ge-walt“ im Geburtsvorgang (Geburtstrauma), in der Macht zur Versagung, zum Verlas-sen und zum Wieder-Verschlingen – alles unrsprüngliche Quellen existentieller Angst.

Zwar stecken die Psycho-Pharmakologie und die Psychoanalyse der Drogen noch in den Anfängen, jedoch wage ich folgende These: Der Genuss bestimmter – sicherlich nicht undifferenziert aller – psychotroper Drogen wird psychisch wie die Verwirklichung der Ur-Hoffnung auf die Wiederverschmelzung, auf das absolute Hochgefühl erlebt, zumindest wie eine Verheißung dieser – wörtlich und metaphorisch zu verstehenden – „Erfüllung“. Das stellt eine Kompromissleistung der Abwehr dar: der Drogengenuss hilft ein Stück weit, die Wiederverschmelzungsphantasie zu reinszenieren, schützt aber andererseits im Sinne einer narzisstischen Beziehungsabwehr vor einer wirklichen Objektabhängigkeit und der Gefahr des Verschlungenwerdens Zugleich werden sexuelle und aggressive Affekte in einem ungerichteten Hochgefühl aufgehoben und verlieren ihre Erschütterungs- und Bedrohlichkeitsqualität.

Der Drogengenuss ermöglicht auch die unbewusste halluzinatorische Re-Inszenierung des Frühzustandes magischer Allmacht und damit die Abwehr der Regression in primäres Ohnmacht- und Vernichtungserleben. Insofern bewirken, konditionieren und nutzen psychotrope Drogen lediglich die inneren Erlebnisqualitäten, welche sowohl biologisch als auch psychisch angelegt sind: Endorphine einerseits und das Spektrum endogener rauschhafter narzisstischer Hochgefühle bei Sexualität, sadistischer oder massenpsychotischer Aggressions-Enthemmung, realer Machtausübung.

Welches Schicksal die Ur-Triebe erleiden, welchen Verlauf der archaische Triebkonflikt nimmt, ist eine Frage des Niveaus der psychischen Strukturentwicklung. Je nach Stärke und Relation der Instanzen des Ich und des Über-Ich überwiegen Fixierungen oder Regressionen, sind nützliche oder genussvolle, ich-gerechte Regressionen z.B. in Psychotherapie oder eben auch unter Drogenwirkung möglich. Anhaltender Drogengenuss kann bedeuten, dass die Angst vor Objekt- und Selbstverlust abgewehrt werden muss, weil die entsprechende Trauerarbeit nicht oder noch nicht möglich ist. Trauerarbeit setzt das allmähliche, wohldosierte Erleben von Versagungen und Abschied, von Verzicht auf Allmacht und Idealisierung voraus, welches in einer ausreichend günstigen Sozialisation durch vielerlei Progressionen und Tröstungen kompensiert wird.

Drogengebrauch kann aber auch ein Aspekt dieser Trauerarbeit sein. Denn auch hinsichtlich des Drogengenusses bedeutet Trauerarbeit Abschied. Nämlich Trennung vom „Ersatz-Objekt“ Droge. Bei allmählich nachlassender Drogenwirkung wiederholt sich im unbewussten Erleben die Trennung von der Mutter, von der Kindheit. Das erstrebte Paradies wird nie ganz erreicht, diese Erfahrung setzt sich zumeist ganz allmählich durch.

So ist denn auch bekannt, dass – abgesehen von den physiologisch und pharmakologisch zu erklärenden Erscheinungen der Abhängigkeit und Toleranzbildung, das Anziehungserleben der Drogenwirkung abnimmt. Je nach psychischer Disposition und sozialem Setting ist der Mensch in unterschiedlichem Maße fähig, die Enttäuschung dieser Hoffnung zu verarbeiten. Adäquat ist nur die Verarbeitung durch Trauer. Sonst folgt Wut und deren Abwehr durch weitere Abhängigkeit und Depression bzw. deren Abwehr durch weiteren Drogenkonsum. Andererseits wird so verständlich, was die soziologische Drogenforschung herausgearbeitet hat: Etwa ein Drittel der Heroingebraucher werden im Stadium des Jungerwachsensein abhängig und steigen jenseits des Alters von 30 – 35 Jahren allmählich ohne irreversible Gesundheitsschäden von selbst aus der Abhängigkeit aus. Und einigen ermöglicht die Erfahrung auch den selbstkontrollierten, genussvollen Gebrauch.Ich fasse zusammen: Die Tabuisierung der illegalen Drogengebraucher unterscheidet sich qualitativ von der Ausgrenzung der „normalen“ Kriminellen einerseits und der gesellschaftlichen Konstruktion von überschießender Kriminalitätsfurcht andererseits. Zwar geht es auch dabei um die sowohl instrumentelle als auch symbolische Absicherung von Sozialintegration. Jedoch ist die von den „normalen“ Kriminellen ausagierte Affektivität noch relativ bewusstseinsnah: Begehrlichkeit, Rivalität, Narzissmus etc. sind die affektiven Stoffe, die das zwischenmenschliche Geschehen treiben. Aus der nicht allzu tiefen Verdrängung kehren sie als freiwillige Konformität und Kriminalitätsfurcht wieder. Die Strafverfolgung und Bestrafung der Täter sichert mit ihrer symbolischen Qualität die Verdrängung und damit, mittels der Projektion der je eigenen dissozialen Handlungsimpulse auf die Täter sowie der Identifikation mit den Opfern ermöglichten Vermeidung des innerpsychischen Konflikts, das Sicherheitsemp-finden.

Die „bösen“ Drogen sind deshalb politisch in besonderem Maße funktionalisierbar, weil sie als Tabu eine besondere Kategorie und Qualität affektiver Erregung symbolisieren. Das Besondere ist deren in psychogenetischer Betrachtungsweise archaischere Entstehungsgeschichte: Die Nutzung der Drogen als – im Prinzip durchaus kulturell und sozial integrierbarer Abkömmling der Phantasie der absoluten Entgrenzung von Lust und Extase, der Wiederverschmelzung mit der Mutter, der Rückkehr ins Paradies, der Unsterblichkeit.

6. Bedeutung für die Prohibition

In dem unentwegten Bestreben der Prohibitionisten, die Drogen wie „das Böse auf der Welt“ endgültig auszumerzen, findet sich als Abwehrkompromiss die Kehrseite der an die Droge geknüpften Phantasien und Allmachtwünsche. Der Allmachtwunsch ist nun auf das Strafrecht verschoben. Durch Strafe und das Reinigungsritual der Zwangstherapie partizipiert man unbewusst an dieser fantasierten Allmacht, während die abgespaltenen eigenen Ekstasewünsche von den Bestraften ausagiert bzw. ihnen zugeschrieben werden. Darin liegt zudem noch ein Kompromiss mit den eigenen destruktiven Triebanteilen: es erfolgt eine sadistische Befriedigung durch das Bestrafen desjenigen, der sich den eigentlich selbst erstrebten, jedoch aus Angst verunmöglichten Genuss gönnt. Schuld und Reue sind entbehrlich, weil es ja „zum Besten“ des Drogenabhängigen und der Gesellschaft erfolgt.

Aufgrund der sozialpsychologischen Mechanismen der Tabuisierung, Abspaltung und Verleugnung erübrigen sich auch die rationale Herleitung und verfassungsge-rechte Begründung der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit straf-rechtlicher Prohibition. Sie stellt unter dem vernebelnden Mantel der „Fürsorge für die Volksgesundheit“ einen Rückfall in voraufklärerische, geradezu mittelalterliche Epochen dar, allerdings kombiniert und implementiert mit den Techniken totalitärer, das Individuum in seinem Innersten total kontrollierenden Gesellschaftsformen.

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